Griechische Weine mit g.g.A.

Die griechischen Weine mit g.g.A. („geschützte geographische Angabe“) erfassen die Kategorie griechischer Weine „Landweine“, und einige der Weine mit „Traditionsbezeichnung“. Entsprechend der europäischen und griechischen Weingesetzgebung stellen die Landweine eine Unterkategorie der Tafelweine dar und haben sich sowohl in Griechenland als auch in Europa stark entwickelt. Eingerichtet wurde die Kategorie zur Stärkung der Begriffe Authentizität und typische Ausformung und beinhaltete ursprünglich das Recht, das Jahr der Ernte und die Rebsortenzusammensetzung anzugeben, während für diese Weine auch geographische Grenzen und Rebsortenzusammensetzungen festgelegt sind. Entsprechend der geographischen Ausdehnung der Zonen sind drei Niveaus zu unterscheiden:

• Weine mit g.g.A. für Regionen
• Weine mit g.g.A. für Bezirke (ehemalige Präfekturen)
• Weine mit regionalen g.g.A.