Das griechische Weinrecht

Das griechische Weinrecht basiert vornehmlich auf die Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Wie auch für die übrigen Wein produzierenden Mitgliedsländer, so regelt die Europäische Union auch hier einheitlich die wichtigsten Punkte des Weinrechts. Insbesondere nach der neuen Gemeinsamen Marktorganisation für Wein (EG-Verordnung 479/2008), die Anfang 2009 in Kraft gesetzt wurde, werden eine Reihe von wichtigen Fragen über die Weinproduktion und den Markt auf europäischer Ebene geregelt: Verstärkungen, Wiederbepflanzungsrechte, Schutz für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben, zugelassene Weinbaupraktiken, Präsentation und Kennzeichnung (Etikett) Beziehungen zu Drittländern. Auch die Zuständigkeiten der innerberuflichen Weinberg- und Weinorganisationen bleiben vom europäischen Recht nicht vollkommen unberührt. Die konkreten Regeln werden durch die so genannten Vollstreckungsrichtlinien der Europäischen Kommission (insbesondere die Richtlinien 436/2009, 606/2009 und 607/2009) spezifiziert. Zu diesen Regeln kommen weitere Richtlinien des Rechts der Europäischen Union hinzu, die entweder nicht speziell den Wein betreffen oder nicht zu den Regeln der Gemeinsamen Marktorganisation für Wein gehören. Sie beeinflussen jedoch entscheidend die Gestaltung des europäischen Rahmens (z.B. Wettbewerbsregeln, Zollrecht, Regelung des Verkehrs von Saatgut, Handelsmarkenrecht, Sonderverbrauchssteuer auf Spirituosen u.a.).
Der Einfluss der Europäischen Union auf die Exportbedingungen für griechische Weine nach Drittländern ist ebenfalls entscheidend für das griechische Weinrecht. Die Europäische Union hat bilaterale Abkommen mit einer Reihe von Ländern unterschrieben, die generell auf der beidseitige Anerkennung von geografischen Hinweise, önologischen Praktiken oder Weinpräsentationsregeln basieren (http://ec.europa.eu/agriculture/markets/wine/third/index_en.htm). Darüber hinaus generiert der Europäische Gerichtshof eine Reihe von Regeln, die durch die Interpretation und Anwendung der diesbezüglichen Vorschriften entscheidende Bedeutung auch für das griechische Weinrecht haben (www.curia.eu).

Das griechische Weinrecht betrifft den Vollzug und die Ergänzung der europäischen Regelungen (z.B. Festlegung der Bedingungen für die Erteilung von Rechten zur Wiederbepflanzung von Weinbergen), oder es bezieht sich auf Fragen, die weiterhin länderspezifisch geregelt werden. Es ist jedoch nicht als einheitlicher Kodex zusammengefasst. Es besteht vielmehr aus einer Reihe von normativen Akten, insbesondere aus Ministerialbeschlüssen, während Gesetze, Präsidialverordnungen und Rundschreiben gegebenenfalls auch diesbezügliche Fragen ansprechen. Die diesbezüglichen Regeln werden im Amtsblatt der Regierung veröffentlicht, während die systematische Suche dieser Regeln über spezialisierte Datenbasen erfolgt, die erfordern, dass man sich damit besonders gut auskennt, damit eine vollständige Recherche möglich ist. Dasselbe gilt auch für die griechischen Gerichtsurteile, die die Interpretation und Anwendung der diesbezüglichen Regeln betreffen. Ein wichtiger Teil der griechischen Weingesetzesakte betrifft wiederum die Festlegung der Voraussetzungen für die Verwendung der Kennzeichnung der verschiedenen Landweine (Weine geschützter geografischer Angabe) und die Anerkennung der Herkunftsbezeichnungen (Weine geschützter Herkunftsbezeichnungen). Das griechische Weinrecht legt außerdem die Bedingungen für die Lizenzierung und Verwendung von traditionellen Weinbezeichnungen fest, die anschließend von der Europäischen Union anerkannt und geschützt werden.

Unter den verschiedenen Fragen, die vom griechischen Weinrecht geregelt werden, sind die branchenspezifischen Fragen und insbesondere die Organisation und Anwendung der Kontroll- und Finanzierungsmechanismen der Weinproduktion und des Weinhandels in Griechenland von herausragender Bedeutung (Griechische Zahlungsagentur OPEKEPE, Kontrollzentrum für Saatgut und Düngemittel KEPYEL, Zentralkommission für den Schutz der Weinproduktion, Nationale Innerberufliche Weinberg- und Weinorganisation etc.).