Griechische Weine mit g.U.

Die griechischen Weine mit g.U. („geschützte Ursprungsbezeichnung“) umfassen die Kategorie griechischer Weine mit „Ursprungsbezeichnung“ (OPAP und OPE).

Die Regionen, welche die Weine mit der Bezeichnung OPAP – „Ursprungsbezeichnung höherer Qualität“ (Teil der griechischen Weine mit g.U.) – produzieren, sind im Wesentlichen die historischen Weinbau- und Weinbereitungsgegenden des Weinbaugebiets Griechenlands. Dort wurden basierend auf Gemeindegrenzen (und einigen Festlegungen bezüglich der Höhenlage oder natürlicher und künstlicher Grenzen) Weinbauzonen festgelegt. Mit Ausnahme zweier Gebiete sind die Rebsortenzusammensetzungen nur durch griechische autochthone Rebsorten festgelegt. In allen Zonen gibt es Bestimmungen bezüglich der maximalen Flächenerträge und verschiedener anderer Voraussetzungen, entsprechend derer die Weine kontrolliert werden. Die Weine mit der Bezeichnung OPAP, bei denen sich am Flaschenhals verpflichtend ein rotes Band befindet, müssen unbedingt von Kellereien produziert werden, die sich innerhalb der entsprechenden Weinbauzone befinden. Das heißt, dass nicht nur die Trauben verpflichtend aus der jeweiligen Zone stammen müssen, sondern dass auch die Weinbereitung in Kellereien stattfinden muss, deren Anlagen innerhalb dieser Zone liegen.

Die Zonen der Weine mit der Bezeichnung OPE – „kontrollierte Ursprungsbezeichnung“ (Teil der griechischen Weine mit g.U.) – sind ebenso historische Weinbaugebiete, die geographisch eingegrenzt sind und in denen die Weine mit der Bezeichnung OPE in Kellereien innerhalb der Zone hergestellt werden. Die Weine mit der Bezeichnung OPE, bei denen sich am Flaschenhals ein charakteristisches blaues Band befindet, erfüllen alle Voraussetzungen der Weine mit der Bezeichnung OPAP und darüber hinaus erhöhte Anforderungen, was den Zuckergehalt betrifft. Der Grund hierfür ist, dass es sich ausschließlich um Süßweine handelt, die auf zwei Arten hergestellt werden:

• Zusatz von Weinalkohol (früher verstärkte Weine – jetzt Likörweine). Solche Weine tragen die Kennzeichnung „natürlicher Süßwein“. Der Einsatz des Alkohols macht diese Weine „kontrolliert“.
• Verdichten der Trauben mit Hilfe verschiedener natürlicher Techniken (Überreifwerden an der Rebe, Sonnenaussetzung – sonnengetrocknete Trauben – Trocknen oder Belüften nach der Lese). Diese Weine tragen die Kennzeichnung „natursüßer Wein“, und falls die Trauben getrocknet wurden, können sie auch mit „Trockenbeerenwein“ gekennzeichnet sein. Bei diesen Weinen ist ein Süßen durch Zusatz von Most in konzentrierter oder nicht konzentrierter Form, Alkohol oder Destillat nicht zulässig.

Die griechischen Weine mit g.U. (OPAP und OPE) sind Bestimmungen unterworfen, was die Angaben und sonstige Informationen betrifft, die auf dem Etikett vermerkt werden dürfen. Diese Bestimmungen betreffen die Zeit der Reifung (der oxidativen, im Fass und der reduktiven, in der Flasche), aber auch die Kennzeichnungen bezüglich des Weinbau- und Weinbereitungsbetriebs, der die Weine produziert.

In den beliebten Zonen der griechischen Weine mit g.U. (OPAP und OPE) wird die Bestimmung angewandt, die die Reifung im Fass (mit Ausnahme der g.U. Santorini und der g.U. Monemvasia-Malvasia), das Abfüllen (mit Ausnahme der g.U. Monemvasia-Malvasia) und die reduktive Reifung in Einrichtungen außerhalb der Zone erlaubt. Somit werden griechische Weine mit g.U. (OPAP und OPE) auch von Betrieben außerhalb der Zonen produziert, vorausgesetzt, diese kooperieren mit einem Weingut innerhalb der jeweiligen Zone.

Die griechischen Weine mit g.U. sind die g.U. Anchialos, g.U. Amynteo, g.U. Archanes, g.U. Goumenissa, g.U. Dafnes, g.U. Zitsa, g.U. Limnos, g.U. Mantinia, g.U. Mavrodafni Kefalonias, g.U. Mavrodafni Patron, g.U. Mesenikola, g.U. Monemvasia-Malvasia, g.U. Moschatos Kefalonias, g.U. Moschatos Limnou, g.U. Moschatos Patron, g.U. Moschatos Riou Patron, g.U. Moschatos Rodou, g.U. Naoussa, g.U. Nemea, g.U. Paros, g.U. Patras, g.U. Peza, g.U. Côtes de Meliton, g.U. Rapsani, g.U. Rhodos, g.U. Robola, g.U. Samos, g.U. Santorini und g.U. Sitia.