Weinkategorien

Unter anderem mit der grundlegenden Verordnung 479/2008 und der Umsetzungsverordnung 607/2009 beschloss die EU, auch die Weine in den für alle anderen Landwirtschaftsprodukte geltenden Rahmen einzuschließen, und führte die folgenden Weinkategorien ein:

Weine mit g.U.: Die „Produkte mit g.U.“ sind diejenigen mit „geschützter Ursprungsbezeichnung“. Unter diese Weinkategorie fallen die griechischen Weine mit Ursprungsbezeichnung (VQPRD), das heißt die Weine mit den Bezeichnungen OPAP (Ursprungsbezeichnung höherer Qualität) und OPE (kontrollierte Ursprungsbezeichnung) (griechische Weine mit g.U.).

Weine mit g.g.A.: Die „Produkte mit g.g.A.“ sind diejenigen mit „geschützter geographischer Angabe“. Zu dieser Weinkategorie gehören alle Landweine und all diejenigen unter den Weinen mit „Traditionsbezeichnung“, für die gleichzeitig auch eine geographische Angabe eingerichtet wurde, das heißt Verdea und 15 Retsina-Weine (Griechische Weine mit g.g.A.).

Rebsortenweine: Die Rebsortenweine sind eine neue Weinkategorie, zu der alle Tafelweine gehören, welche die Voraussetzungen erfüllen und den Kontrollen unterzogen werden, die in Artikel 63 der Verordnung 607/2009 festgelegt werden. Auf diesen Weinen dürfen im Gegensatz zu den einfachen Tafelweinen das Jahr der Ernte und ihre Rebsortenzusammensetzung angegeben werden (nicht aber eine geographische Angabe).

Tafelweine: Die „einfachen“ Tafelweine sind eine Weinkategorie, die alle Weine umfasst, die nicht zu den Kategorien der Weine mit g.U. und g.g.A. gehören, aber auch nicht zur Kategorie der Rebsortenweine. Auf den Tafelweinen dürfen weiterhin weder das Jahr der Ernte noch die an ihrer Zusammensetzung beteiligten Rebsorten angegeben werden.