Kategorien griechischer Weine

In allen weinproduzierenden Ländern Europas basieren die Weinkategorien auf der Logik des Herkunftsorts der Weine (Ursprungsbezeichnung). Dieses System der Kategorisierung wurde während des 20. Jahrhunderts in vielen Ländern übernommen, die auch einen entsprechende Weingesetzgebung erließen (eine Vorgehensweise, die – als die inzwischen allgemein übliche – auch die Europäische Union übernahm und weiterentwickelte). In diesem Rahmen werden seit 1971 Vorschriften und Gesetze bezüglich der Kategorien griechischer Weine erlassen. Seither wird die griechische Weingesetzgebung fortlaufend weiterentwickelt und erweitert. Seit 1981 (Beitritt Griechenlands zur EG) bewegt sie sich im auf europäischer Ebene festgelegten regulativen Rahmen.

Die griechische Weingesetzgebung sieht zwei große Kategorien griechischer Weine vor:

• „Weine mit Ursprungsbezeichnung“ (VQPRD – Vin de Qualité Produit dans une Région Déterminée), welche die Weine mit den Bezeichnungen OPAP und OPE umfassen. Es handelt sich also um die Weine mit „Ursprungsbezeichnung höherer Qualität“ (OPAP) und mit „kontrollierte Ursprungsbezeichnung“ (OPE) (griechische Weine mit g.U.).

• „Tafelweine“, wozu die „Landweine“ – griechische Weine mit g.g.A. –, die Weine mit „Traditionsbezeichnung“ und die einfachen Tafelweine gehören.